Haft für Whistleblower?: Demokratiefeindliches Strafrecht: Die Datenhehlerei gem. § 202d StGB

Presented at 33C3 (2016), Dec. 28, 2016, 2:30 p.m. (30 minutes).

Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei gem. § 202d StGB kriminalisiert Whistleblower und droht mit Haftstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das schwächt die Zivilgesellschaft und verhindert wichtige demokratische Aufklärungsprozesse.

Im Dezember 2015 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch von der Öffentlichkeit zunächst unbemerkt die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt und den § 202d StGB erlassen. Der Straftatbestand soll nach Ansicht des Gesetzgebers eine Lücke im Bereich der Cyber-Kriminalität schließen und den Verkauf von rechtswidrig erlangen Daten erfassen, mit denen typischerweise von den Käufern Straftaten begangen werden. Hier geht es z. B. um den illegalen Handel mit Kreditkartendaten, Bankverbindungen und Log-In-Daten für Onlineshops.

Das ist zunächst mal durchaus akzeptabel. Die Strafbarkeit beschränkt sich jedoch nicht auf diese Fälle. Denn auch Whistleblower sind von der neuen Regelung betroffen. Strafbar macht sich nämlich durchaus auch, wer rechtswidrig erlangte Daten weitergibt, an deren Veröffentlichung die Allgemeinheit ein überaus großes Interesse hat. Das aber schadet dem demokratischen Gemeinwesen und verhindert die Aufklärung von gesellschaftlichen Missständen.


Presenters:

  • RA Ulrich Kerner
    Rechtsanwalt Ulrich Kerner, Fachanwalt für Strafrecht Attorney-At-Law Ulrich Kerner, Bar-Certified Criminal Defense Spezialist Rechtsanwalt Ulrich Kerner berät und vertritt kritische Blogger, politische Künstlergruppen und Netzaktivisten, aber auch Unternehmer und Unternehmen in Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts, Medien- und Presserechts und des Wirtschafts- und Strafrechts. Der Fachanwalt für Strafrecht hat ein besonderes Interesse an den Themen Bürgerrechte und Freiheit des Einzelnen, die von staatlicher Seite seit geraumer Zeit unter dem Deckmantel von Terrorismusgefahr und Gefahr für die innere Sicherheit immer weiter beschnitten werden. So war er einer der Beschwerdeführer gegen den sog. Hackerparagraphen § 202c StGB vor dem Bundesverfassungsgericht. Bevor er sein juristisches Studium begann, war er viele Jahre als freischaffender Musiker tätig. Für das Land Berlin ist er nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Rechtsreferendarausbildung. Attorney-at-Law Ulrich Kerner was founder of a record label and worked as a freelance musician for several years before studying law at Humboldt-University in Berlin. The bar-certified specialist lawyer for criminal defense law has a main interest in civil rights and constitutional law, where we face a rollback under the guise of terrorist threats and inner security. He was one of the suitors against the Hackerparagraph (§ 202c StGB) at the Bundesverfassungsgericht. Besides being a criminal defense lawyer, he advises and represents blogger, artists groups, net activists and corporate clients in the areas of public law, media and press law and civil rights.

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