Check Your Police Record!: Polizeiliche Datenbanken und was man über seinen Auskunfts- und Löschungsanspruch wissen sollte

Presented at 33C3 (2016), Dec. 27, 2016, 4 p.m. (30 minutes)

Polizeibehörden und Geheimdienste sammeln Daten der Bürger – mehr als je zuvor. Der Bestand an unterschiedlichen Datenbanken ist enorm gewachsen und geradezu unübersichtlich geworden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen gibt es für etliche dieser Datenbanken einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Bürgers.

Gesetzlich geregelt sind auch die Fristen für die Löschung dieser Daten. Die Praxis zeigt aber, dass die Daten häufig erst gelöscht werden, wenn der betroffene Bürger eine Datenauskunft beantragt – Grund genug also, um dies massenhaft zu tun.

Der Tonfall bei der Verkehrskontrolle ist zunächst freundlich. Nachdem aber die Personalien über das Polizeisystem überprüft wurden, sind die vorher freundlichen Beamten plötzlich ganz schön ruppig, der Kofferraum wird durchsucht, die Kontrolle dauert ohne erkennbaren Grund noch eine ganze Weile länger. Da muss es wohl noch eine alte Eintragung im Polizeicomputer geben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikte oder einfach den Personenbezogenen Hinweis (PHW) Straftäter linksmotiviert?

Wer würde da nicht gerne wissen, was die Polizei und andere Behörden über ihn gespeichert haben? Das kann man wissen – mit einem Antrag auf Auskunft über die im POLIKS, POLAS, INPOL, Schengener Informationsystem (SIS) oder Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) – um nur einige Datenbanken zu nennen – gespeicherten Daten. Hierzu braucht man jedoch einen Überblick, welche Behörde welche Daten erhebt, wo und wie die Anfrage gestellt werden muss und welche Besonderheiten es dabei jeweils zu beachten gilt. Da die Behörden genug personelle Kapazitäten einsetzen, um zu speichern, nicht aber, um nach Ablauf der Speicherfrist die gesetzlichen Löschungsvorschriften einzuhalten, wird häufig eine Löschung erst vorgenommen, wenn ein Antrag auf Datenauskunft gestellt wird.

Der mündige Bürger sollte daher die über ihn gespeicherten Daten in den unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken überprüfen. Der Vortrag wird zeigen, wo und wie das gemacht wird.


Presenters:

  • RA Ulrich Kerner
    Rechtsanwalt Ulrich Kerner, Fachanwalt für Strafrecht Attorney-At-Law Ulrich Kerner, Bar-Certified Criminal Defense Spezialist Rechtsanwalt Ulrich Kerner berät und vertritt kritische Blogger, politische Künstlergruppen und Netzaktivisten, aber auch Unternehmer und Unternehmen in Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts, Medien- und Presserechts und des Wirtschafts- und Strafrechts. Der Fachanwalt für Strafrecht hat ein besonderes Interesse an den Themen Bürgerrechte und Freiheit des Einzelnen, die von staatlicher Seite seit geraumer Zeit unter dem Deckmantel von Terrorismusgefahr und Gefahr für die innere Sicherheit immer weiter beschnitten werden. So war er einer der Beschwerdeführer gegen den sog. Hackerparagraphen § 202c StGB vor dem Bundesverfassungsgericht. Bevor er sein juristisches Studium begann, war er viele Jahre als freischaffender Musiker tätig. Für das Land Berlin ist er nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Rechtsreferendarausbildung. Attorney-at-Law Ulrich Kerner was founder of a record label and worked as a freelance musician for several years before studying law at Humboldt-University in Berlin. The bar-certified specialist lawyer for criminal defense law has a main interest in civil rights and constitutional law, where we face a rollback under the guise of terrorist threats and inner security. He was one of the suitors against the Hackerparagraph (§ 202c StGB) at the Bundesverfassungsgericht. Besides being a criminal defense lawyer, he advises and represents blogger, artists groups, net activists and corporate clients in the areas of public law, media and press law and civil rights.

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